Risk Consult bietet Ihnen Wertermittlung für die Feststellung des Neuwertes (als Neuwert bezeichnet man den am Bewertungsstichtag gültigen Marktpreis des ungebrauchten Gutes einschließlich aller Kosten, die zur Herstellung der Betriebsbereitschaft dienen) speziell für:
- Gebäude
Der Neuwert eines Gebäudes setzt sich aus den ortsüblichen Kosten seiner Neuherstellung zuzüglich Planungs- und Konstruktionskosten zum angegebenen Stichtag zusammen. Der errechnete Neuwert wird vom Sachverständigen so angesetzt, dass konjunkturbedingte Schwankungen ausgeglichen bzw. fehlende Ausschreibungszeiträume berücksichtigt werden. Beurteilt wird nach Bauweise, nach Tragekonstruktionen, Art der Zwischendecken und Feuerbeständigkeit.
- Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
Bewertet werden alle zum Zeitpunkt der Aufnahme auf dem Betriebsgrundstück vorhandenen Gegenstände im Sinne der Anleitung zur Durchführung industrieller und gewerblicher Anlagen für Zwecke der Feuerversicherung bzw. der Gruppierungserläuterungen der „Gruppe B: Technische & kaufmännische Betriebseinrichtung“. Dabei beachten wir neben dem Kaufpreis auch eventuelle Transport- und Montagekosten, Planungskosten und Eigenleistungen. Miet- und Leasinggegenstände, sowie Installationswerte sind oftmals nicht gesondert im Anlagenverzeichnis ausgewiesen. - Beweissicherung vor Bau- und/oder Montagetätigkeiten